Allgemeine geschäftsbedingungen

für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teile und Aufbauten, sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen.

 

Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns Theurer`s KFZ-Klinik GmbH und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde).
AGB`s des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer schriftlichen Zustimmung.
Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

 

Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen.
Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird von der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.

 

Beigestellte Ware
Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen.
Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbeschaffenheit liegt in der
Verantwortung des Kunden.

 

Zahlung
Die Zahlung für erbrachte Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Ware hat Bar Zug um Zug gegen Übergabe zu erfolgen.
Ist die Reparatur eines Schadens durch eine Versicherung gedeckt, verpflichtet sich die Theurer`s KFZ-Klinik GmbH der Versicherung die nötigen technischen Auskünfte
zu geben.
Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.

 

Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht
Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden
verschuldeten Schadens, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschieden Eigentümer
(z.B: Leasinggeber) zu.
Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können wir bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) entgegenhalten.
Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

 

Altteile / Tauschaggregate
Ersetzte Altteile (nicht mehr zu verwenden) - Ausgenommen Tauschteile (Wiederverwendbar) – sind von uns bis zur Übergabe des Fahrzeuges aufzubewahren. Der Kunde kann deren Herausgabe verlangen. Danach sind wir zu Entsorgung berechtigt und der Kunde hat allfällige Entsorgungskosten zu tragen.
Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die
schadhaften Aggregate des Kunden noch aufbereitungsfähig sind. Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu retournieren.
Diese Bedingung wird Vertragsinhalt.

 

Probefahrten
Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufe mit Aggregaten (z.B: Lichtmaschine, Starter, u.a).
Haftung für Zubehörteile und Wertgegenstände.
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist unter Umständen mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.
Wir erklären uns ausschließlich nur für jene Zubehörteile verantwortlich die am Fahrzeug fix montiert sind. Für im Fahrzeug verbleibende Wertgegenstände, Unterlagen,
etc. übernehmen wir keine Haftung. Ein Ersatzspruch ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Diebstahl ist ausgeschlossen.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und
Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche
Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartung.
Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten ab-geschlossen Schadenversicherung
(z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung.
Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere
Versicherungsprämie).

 

Leistungsfristen und Termine
Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen
vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
Beschränkung des Leistungsumfange.
Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw. kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei uns können
unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B.Marderbisse) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder
kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu
verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben.
Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich

 

Gewährleistung
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.
Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
Bei Beanstandungen von erbrachten Leistungen ist der Kunde verpflichtet zuerst mit Theurer`s KFZ-Klinik GmbH in Kontakt zu treten.
Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder
Fehlerbehebung zu ersetzen.
Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt

 

Datenschutz / -verlust
Im Zuge von Reparatur- oder Servicearbeiten erfolgt auf Grund des Einsatzes elektronischer Diagnosegeräte (Onboard-Diagnose, u.a.) die Speicherung sowie der
Austausch individueller Kundendaten mit dem Hersteller und Dritten.
Dabei können individuelle Daten (z.B: Telefonnummer, individuelle Fahrzeug- und Reisedaten) verloren gehen.
Der Kunde nimmt dies ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis.

 

Schadensersatz
Der Auftragnehmer haftest für alle von Ihm verschuldeten Schäden, soweit diese an einer Person oder am Reparaturgegenstand selbst eingetreten ist.
Für alle sonstigen Schäden einschließlich der Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit.
Diese Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch bei Verlust des vom Auftraggeber übernommenen Reparaturgegenstandes.
Befinden sich Gegenstände im Fahrzeug, die nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind , trifft den Auftraggeber die Obliegenheit diese aus dem KFZ zu entfernen.
Aus der Produkthaftung zustehende Ansprüche bleiben unberührt.

 

Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz
örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.